Fuer welche Angelegenheiten wird Beratungshilfe gewaehrt ?
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechts (z. B. Kaufrecht, Mietrecht, bei Verkehrsunfällen, Scheidungs- und Unterhaltssachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüchen etc.)
- des Arbeitsrechts(z. B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
- des Verwaltungsrechts (z. B. BAFöG)
- des Sozialrechts (z. B. „Hartz IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)
- des Steuerrechts (z.B. Einkommenssteuerbescheide etc.)des Verfassungsrechts (z. B. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen).
Sollte im Gesamtzusammenhang mit der Beratung, für welche bereits Beratungshilfe gewährt worden ist, eine weitere Beratung auf einem anderen Rechtsgebieten notwendig sein, so wird auch für dieses Beratungshilfe gewährt.
