Erbrecht
Erbrechtliche Beratung und Vertretung beginnt nicht erst nach Eintritt des Erbfalls. Im Gegenteil. Zahlreiche Fragen sind bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge zu erörtern, um Werte zu erhalten, den Fortbestand eines Familienunternehmens zu sichern oder auch künftige Streitigkeiten zu vermeiden. Ist der Erbfall eingetreten, helfen wir Ihnen bei der Abwicklung des Nachlasses und wenn nötig bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Schwerpunkte der Beratung und Vertretung sind:
* Unternehmensnachfolge
* Gestaltungen zur Immobilienübertragungen
* Testament und Erbvertrag
* Familienpoolgestaltungen
* Stiftungen
* Pflichtteilsansprüche
* Testamentsvollstreckung
* Erbschein
* Erbengemeinschaft
* Erbeinsetzung
* Erbanfechtung
Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Die Begriffe Patiententestament und Vorsorgeverfügung rücken immer mehr in den Blickpunkt des Interesses. Auch dazu beraten wir Sie gerne. Lesen Sie hier, wie Sie ihr Recht auf Würde und Selbstbestimmung auch für den Fall der Fälle sichern können.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Berthold Franken
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwältin Bianca Pogadetz
.
