Steuerrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Den Schwerpunkt innerhalb der Beratung und Vertretung von Privatpersonen stellt insbesondere die Prüfung von Bescheiden über Einkommensteuer und Rechtsmitteleinlegung dar. Da bei der Einspruchseinlegung Fristen zu beachten sind, lohnt sich eine rechtzeitige Hinzuziehung anwaltlichen Rats. Andernfalls droht die Bestandskraft des Bescheides. Daneben beraten wir Sie selbstverständlich in den unterschiedlichsten Fragen des Steuerrechts.
Schwerpunkte innerhalb der Beratung und Vertretung von Privatpersonen auf dem Gebiet des Steuerrechts sind insbesondere:
* Rechtliche Prüfung von Bescheiden
über Einkommensteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer etc.
* Rechtsmitteleinlegung
* Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
* Klageerhebung
* Klärung steuerlicher Fragen
* Steuerstrafrechtliche Vertretung
Die Beratung von Unternehmen beginnt oftmals bereits mit der außergerichtlichen Vertretung innerhalb einer vom Finanzsamt angeordneten Betriebsprüfung. Die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann bereits entscheidende Vorteile bieten. Aber auch in spezifischen Steuerfragen sind wir gerne für Sie da.
Schwerpunkte innerhalb der Beratung und Vertretung von Unternehmen auf dem Gebiet des Steuerrechts sind insbesondere:
* Beratung und Vertretung bei einer Betriebsprüfung
* Prüfung von steuerlichen Fragen
* Rechtliche Prüfung von Bescheiden
* hier insbesondere über Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Haftungsbescheide etc.
* Rechtsmitteleinlegung
* Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
* Klageerhebung
* Steuerstrafrechtliche Vertretung
Durch unsere langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts bieten wir Ihnen bestmögliche Beratung und Vertretung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Berthold Franken Fachanwalt für Steuerrecht
