Beratungshilfe
Aufgrund der Beratungshilfe besteht die Möglichkeit, sich auch dann anwaltlich beraten zu lassen, wenn nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Sie bezahlen lediglich die Beratungsgebühr in Höhe von 10 €. Die restlichen Gebühren werden aus der Staatskasse im Wege einer Pauschale beglichen.
Um mehr Einzelheiten zu erfahren, folgen Sie bitte den unten aufgeführten Links:
* Was umfasst die Beratungshilfe?
* Für welche Angelegenheiten wird Beratungshilfe gewährt?
