Wer erhaelt Beratungshilfe ?
Der Ratsuchende erhält Beratungshilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Ratsuchende hat so wenig Geld zur Verfügung, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Dies ist insbesondere bei Personen der Fall, die Leistungen nach dem SGB II erhalten („Hartz IV“).
- Es stehen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung (z.B. Rechtsschutzversicherung, Mieterverband, Gewerkschaft etc.)
- Die Wahrnehmung der Rechte erscheint nicht mutwillig, d.h. für den Hilfegesuch des Ratsuchenden ist ein sachlicher Grund erkennbar.
