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Kontakt

Kanzlei Franken

Am Grillopark 8

47169 Duisburg

 

Tel: 0203/ 500 24-0

Fax: 0203/ 500 24 24

E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Öffnungszeiten:

Mo - Fr:   8:00 - 13:00

            14:00 - 17:00

Wer erhaelt Beratungshilfe ?

Der Ratsuchende erhält Beratungshilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Ratsuchende hat so wenig Geld zur Verfügung, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Dies ist insbesondere bei Personen der Fall, die Leistungen nach dem SGB II erhalten („Hartz IV“).
  • Es stehen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung (z.B. Rechtsschutzversicherung, Mieterverband, Gewerkschaft etc.)
  • Die Wahrnehmung der Rechte erscheint nicht mutwillig, d.h. für den Hilfegesuch des Ratsuchenden ist ein sachlicher Grund erkennbar.

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