Kontakt

Kanzlei Franken
Am Grillopark 8
47169 Duisburg

Tel: 0203/ 500 24-0
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E-Mail: info@ra-franken.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 13:00
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Wissenswertes

In Rechtsangelegenheiten des Zivilrechts zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen, wie z.B. bei Miete, Kauf, Werkleistung, Arbeitsverhältnis etc., ist für die Abrechnung der Rechtsanwaltskosten der Gegenstandswert (bei außergerichtlicher Tätigkeit) bzw. der Streitwert (im gerichtlichen Verfahren) maßgeblich. Hierbei handelt es sich um den Wert, den die Angelegenheit für den Betroffenen hat. Beabsichtigt man beispielsweise, einen Dritten auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.000,00 € in Anspruch zu nehmen, so würde sich der Gegenstandswert nach diese Forderung richten und folglich 1.000,00 € betragen.

Auf diese Weise werden ebenfalls steuerrechtliche (z.B. Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid), familienrechtliche (z.B. Scheidung, Unterhaltsansprüche) oder verwaltungsrechtiche (z.B. Baugenehmigung) Angelegenheit berechnet.

Um einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten zu erhalten, können den Prozesskostenrechner unter diesem Link nutzen.

Diese Berechnungsgrundlage gilt nicht für Bußgeldangelegenheiten und für strafrechtliche oder sozialrechtliche Angelegenheiten.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch oder per e-Mail zur Verfügung (Beratung jedoch nur nach Terminvereinbarung).