Kontakt

Kanzlei Franken
Am Grillopark 8
47169 Duisburg

Tel: 0203/ 500 24-0
Fax: 0203/ 500 24 24
E-Mail: info@ra-franken.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 13:00
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten; gerichtlich und außergerichtlich. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer.

Schwerpunkte bei der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sind:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei Personalentwicklung und Strukturierung der Belegschaft
  • Beratung und Prozessvertretung bei betriebsbedingter oder sonstiger Kündigung
  • Beratung bei Abmahnung, Verwarnung oder Ermahnung
  • Tarifbindung und Verbandsaustritt (Arbeitgeberverband, Innung etc.)
  • Beratung und Vertretung bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten
    • Beschlussverfahren
    • Interessenausgleich und Sozialplan
    • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

Gerade für Arbeitgeber als Mandanten gilt: Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch. Durch vorausschauende Planung können Schwierigkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Entscheidend für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung ist ein langfristig angelegtes Konzept, das wir mit Ihnen gemeinsam entwickeln wollen.

Schwerpunkte bei der Vertretung vor Arbeitnehmern sind::

  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Lohn oder Gehalt, Prämien, Tantiemen, Weihnachts-, und Urlaubsgeld etc.)
  • Vertretung im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren
  • Aushandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
  • Vertretung in behördlichen Verfahren bei besonderem Kündigungsschutz etwa wegen Schwerbehinderung oder Mutterschutz
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Durchsetzung aller sonstigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

Da gegen eine Kündigung nur innerhalb einer dreiwöchigen Ausschlussfrist vorgegangen werden kann, sollte die Hilfe eines Anwalts zeitig in Anspruch genommen werden.

Wir vertreten Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in allen Klage- und Beschlussverfahren sowie bei sämtlichen Verfahrungen des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren).