Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten; gerichtlich und außergerichtlich. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Schwerpunkte bei der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sind:
Gerade für Arbeitgeber als Mandanten gilt: Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch. Durch vorausschauende Planung können Schwierigkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Entscheidend für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung ist ein langfristig angelegtes Konzept, das wir mit Ihnen gemeinsam entwickeln wollen.
Schwerpunkte bei der Vertretung vor Arbeitnehmern sind::
Da gegen eine Kündigung nur innerhalb einer dreiwöchigen Ausschlussfrist vorgegangen werden kann, sollte die Hilfe eines Anwalts zeitig in Anspruch genommen werden.
Wir vertreten Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in allen Klage- und Beschlussverfahren sowie bei sämtlichen Verfahrungen des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren).