In der Kanzlei Franken ist Kanlzeigründer Herrn Rechtsanwalt Franken zur Zeit als Einzelanwalt tätig. Er ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht und u.a. Mitautor des Formularbuches des Fachanwalts Erbrecht in der 3. Auflage 2017 (Kapitel 5 Erbrecht und Steuerrecht).